Kostenerstattung

Zusätzliche Betreuungsgelder der Krankenkassen

 

Für ambulant gepflegte/versorgte Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz besteht seit Juli 2008 je nach Umfang des allgemeinen Betreuungsbedarfs ein gestaffelter zusätzlicher Leistungsanspruch (§ 45b SGB XI).

 

Auch Demenzkranke und andere psychisch beeinträchtigte Menschen, die noch keine Pflegestufe zuerkannt bekommen, denen aber die Gutachter einen Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I (sogen. Pflegestufe 0) und einen hohen allgemeinen Betreuungsbedarf bescheinigen, erhalten diese Leistungen.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Z.B. Menschen mit demenzbedingten oder psychischen Erkrankungen, bei denen der medizinische Dienst als Folge der Krankheit oder Behinderung, eine Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat. D.h. der Patient hat Probleme im Alltag, schafft es nicht mehr den Tag zu bewältigen und zu strukturieren.

  • Personen mit einem geringeren allgemeinen Betreuungsbedarf (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz). Sie erhalten den Grundbetrag von 104 € monatlich.
  • Personen mit einem höheren allgemeinen Betreuungsbedarf (in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz) erhalten den erhöhten Betrag von 208 € monatlich.

 

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen.

 

Bei der Antragstellung helfe ich Ihnen gerne weiter!

Mein häusliches Betreuungs- und Entlastungsangebot Seniorenbetreuung Münsterland ist ein von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkanntes Betreuungsangebot nach § 45b SGB XI .