Hat die Klientin/der Klient einen Pflegegrad, ist es möglich die Dienstleistungen von Ameling bewegt. über die Verhinderungspflege der Kranken- und Pflegekassen abzurechnen. Diese muss vorab von den Klienten beantragt werden. Die Klientin/der Klient oder die/der Betreuungsbevollmächtige gehen in Vorkasse und reichen die Rechnung von Ameling bewegt. dann bei der Krankenkasse der Klientin/des Klienten ein. Ist das Budget der Verhinderungspflege (1612 € pro Jahr) ausgeschöpft, wird die Klientin/der Klient automatisch zum Selbstzahler. Die Kontrolle über die Gelder der Verhinderungspflege liegt allein beim Klienten oder Betreuungsbevollmächtigten.
Hat die Klientin/der Klient keinen Pflegegrad ist sie oder er Selbstzahler. In einigen Fällen werden die Kosten der Reittherapie übernommen, z.B. vom Jugendamt. Das ist manchmal bei Kindern aus Pflegefamilien der Fall. Die Antragstellung, z.B. beim Jugendamt, übernimmt die Klientin/der Klient oder die/der Bevollmächtigte.
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